Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.
Desweiteren werden auf dieser Webseite Google Webfonts und Font Awesome eingebunden. Dadurch kommt es zu einer Verarbeitung deiner Daten in den USA. Indem du auf 'Cookies Zulassen' drückst, stimmst du gem. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO zu. Weitere Informationen über die Verwendung deiner Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit ändern.

Unsere Teammitglieder

Zuletzt online: Vor 2 Stunden
Heidi » Rin Aizawa
Zuletzt online: Vor 1 Stunde
Zuletzt online: Vor 5 Stunden

Willkommen im WBS

Herzlich willkommen in Kyoto, die Stadt, in der Moderne und Tradition aufeinander treffen...
Wir sind ein Free-Forum, welches sich verschiedene Elemente aus diversen Fandoms genommen hat, um ein eigenes Mosaik zu kreieren, in dem auch du deinen Platz findest. Wir wissen nicht, was die Schicksalsgötter für unsere Zukunft gewebt haben, also begleite uns auf dem verworrenen Pfad, um deine eigene Geschichte zu verfassen.
Falls dir Fantasy nicht zusagt, so kannst du bei uns auch problemlos ins Reallife eintauchen und dich von Japan verzaubern lassen, oder es gar kontrollieren.
Es ist kein Vorwissen nötig, weder im RPG-Bereich, noch im japanischen Bereich, denn wir haben ein umfangreiches Wiki, welches dir bei jeder Lebenslage zur Seite steht. Sollte dir das nicht reichen, stehen dir natürlich auch die Admins jederzeit zur Verfügung.

Wir sind ein Fantasy-Reallife-RPG und spielen im Jahr 2022 nach dem Prinzip der Szenentrennung. Jeder ab 18 Jahren ist bei uns willkommen!
Heiratsvermittlung und Ehe
Omiai („einander betrachten“) bzw. Miai (das „O“ ist ein Honorativpräfix) ist eine japanische Tradition der Ehevermittlung bzw. deren Durchführung. Da es immer auf Initiative oder zumindest mit Einverständnis der zukünftigen Ehepartner geschieht, kann nicht von einer Zwangsheirat gesprochen werden. Vielfach gibt es mehrere Omiai, ehe es zu einer Eheschließung kommt.

Besonders im ländlichen Japan sind unverheiratete Frauen, die älter als 25 Jahre sind, und Männer, die auf die 30 zugehen, einem starken gesellschaftlichen Druck ausgesetzt, ein Omiai zumindest zu versuchen. Vor allem die Eltern drängen diese sog. „liegengebliebenen Weihnachtskuchen“ (die nach dem 25. keiner mehr haben will) zu einer baldigen Partnerwahl, um noch zu Lebzeiten Enkel zu bekommen. Auch unter Berücksichtigung dieses Wunsches stimmen manche junge Japaner einem Omiai zu.

Omiai entstanden, als sich während der Meiji-Restauration gegen Ende des 19. Jahrhunderts in Japan die Vorstellung entwickelte, dass Liebe eine Rolle bei der Wahl eines Ehepartners spielen sollte. Zuvor waren durch das Familienoberhaupt arrangierte Ehen Normalität.

Organisiert wird ein Omiai durch einen Vermittler – üblicherweise eine ältere Frau, die dies semiprofessionell betreibt. Interessierte Kandidaten reichen ein Kurzprofil (Alter, Beruf, Hobbys, ein Foto) ein und erhalten eine Auswahl von Profilen potenzieller Partner. Bei gegenseitigem Interesse wird das eigentliche Omiai festgelegt, üblicherweise ein Abendessen in einem Hotel oder Restaurant, bei dem neben den Kandidaten auch deren Eltern und der Vermittler anwesend sind.

Falls danach kein Interesse an einem näheren Kennenlernen besteht, sollte dies dem Vermittler unverzüglich mitgeteilt werden. Eine solche Ablehnung stellt keinen Affront dar, muss aber möglichst höflich formuliert werden.
Bei beiderseitigem Interesse, wird ein erstes Treffen der Partner ohne Begleitung arrangiert, die so eine relativ normale Partnerschaftsbeziehung eingehen. Traditionell wird erwartet, dass bis zum Beginn der eigentlichen Heiratsvorbereitungen mindestens ein halbes Jahr gewartet wird. In dieser Zeit kann die Beziehung immer noch beendet werden, falls sich herausstellt, dass die Partner doch nicht zueinander passen.

Ein Omiai kann statt durch einen Vermittler auch durch die Eltern selbst, durch Freunde oder den Vorgesetzten in der Firma durchgeführt werden.


Ehe und Scheidung


Das Eingehen der Ehe (kekkon, oder kon’in) war in Japan historisch immer ein Bund, der das Fortbestehen der Familie (Linie), d. h. die Erzeugung von Stammhaltern, sicherstellen sollte. Das individuelle Bedürfnis der Heiratenden spielte dabei eine nachgeordnete Rolle. Daher war und ist auch die Scheidung (rikon) dieses Bündnisses, das im Wesentlichen einen Vertrag zum gegenseitigen Nutzen von Familien darstellt, vergleichsweise leicht möglich und häufig. Die Vorstellung, dass die Ehe eine gottgewollte Institution sei, ist der japanischen Tradition vollkommen fremd.

Arten der Ehe


Nach Brauch und Gesetz wurden seit dem Mittelalter, basierend auf der Stellung der Jungvermählten zu ihren Ursprungsfamilien, drei Arten der Ehe unterschieden:

Normal (futsū kon’in): Die Braut heiratet in die Familie des Bräutigams,
Nyūfu: Der Bräutigam heiratet eine Braut, die der Haushaltsvorstand ist,
Muko yōshi: Der Bräutigam heiratet in die Familie der Braut und wird gleichzeitig als Stammhalter in diese Familie adoptiert und nimmt deren Namen an.

Die beiden letzteren Formen, die in der Edo-Zeit 20–25 % aller Eheschließungen umfasst hatten, wurden bis zum Zweiten Weltkrieg praktisch bedeutungslos. Im reformierten BGB 1948 waren sie nicht mehr vorgesehen. Die Scheidung einer muko-yōshi-Ehe erforderte auch die Rückgängigmachung der Adoption (ribetsu).

Eheanbahnung und -schließung


Traditionell wurde die Auswahl der Ehepartner als Aufgabe der Familie (ie) bzw. der (Dorf-)Gemeinschaft angesehen. Familienoberhäupter hatten die Kontrolle über ihre jüngeren Mitglieder. Damit eine Ehe zustande kommen konnte, war die Zustimmung beider Familien(Oberhäupter) sowie die Einschaltung eines Vermittlers (baishakunin oder nakōdo – oft ein Verwandter) nötig. Teilweise gab es professionelle Vermittler, die bezahlt wurden.
Viele Eheschließungen fanden innerhalb der Dorfgemeinschaften statt, sodass man über die Partner kannte.
Seit dem 19. Jahrhundert wurde es üblich, „zufällig“ arrangierte Treffen (miai) potenzieller Heiratskandidaten durch den Vermittler zu organisieren. Zumindest für die Edo-Zeit kann davon ausgegangen werden, dass fast jede/r erwachsene Japaner/in verheiratet wurde.
Es bestanden regionale Unterschiede in der Auffassung, wann eine Ehe (end)gültig zustande gekommen sei. Dies konnte der Austausch von schriftlichen Abmachungen zwischen den beteiligten Familien sein, eine Sake-Trinken-Zeremonie oder die Geburt des ersten gemeinsamen Kindes. In einzelnen Gemeinschaften waren die äußeren Zeichen einer Ehefrau (bestimmter Haarstil, geschwärzte Zähne, ausgezupfte Augenbrauen) von Bedeutung.
Die Braut brachte eine vom Vermögen der Familie abhängige Mitgift (kashi oder kagu), die üblicherweise eine Kommode (tansu) mit Kleidern und Werkzeuge (tedōgu) umfasste. Eine Mitgift, die auch Land (keshō-den, auch: keshō-ryō) und Geld (jisan-kin) mit einschloss, war selten. Sie galt als anrüchig, weil vermutet wurde, die Braut sei unattraktiv oder die Familie des Bräutigams in finanziellen Schwierigkeiten. Teilweise wurde auch ein Verlobungsgeld (結納金, yuinōkin) gezahlt. Bei Scheidungen war diese Mitgift zurückzuerstatten, jedoch nur, wenn die Frau nicht „schuldig“ (zaika) geschieden wurde. Entsprechende Rückgabeforderungen waren oft ein Streitpunkt in den Scheidungsverhandlungen.
Als yōshi (adoptierte Söhne) ausheiratende Männer brachten in der Regel Geld oder Land, jedoch keine Kleidung mit in den Haushalt ihrer Braut.

Hochzeit


Der rechtliche Teil einer Hochzeit ist in Japan ein kurzer Gang aufs Amt, bei dem ein entsprechendes Dokument mit den Siegeln beider Ehepartner versehen wird. Dabei ist nicht einmal die Anwesenheit beider Partner notwendig. Die eigentliche Hochzeitszeremonie wird jedoch religiös vollzogen. Japaner haben dabei die Wahl: sie können nach buddhistischem, shintōistischem oder christlichem (westlichem) Brauch heiraten. Für den gestalterischen Rahmen der aufwendigen Hochzeiten gibt es in den meisten Hotels für den jeweiligen Ritus besonders gestaltete "Kapellen" oder "Shinto Räume".

Scheidung


Unter Scheidung versteht man gemeinhin die legale Auflösung einer Ehe. Ohne offizielle Heirat ist mithin auch keine Scheidung möglich. Was theoretisch klar scheint, ist für die Vergangenheit eher widersprüchlich, da die Vorstellungen und Regeln, was denn eine Heirat sei, sich im Lauf der Zeit änderte und auch regional unterschiedlich waren.
Formal erfolgte die Scheidung durch Ausstellung eines entsprechenden Schreibens des Ehemanns. Genannt wurden diese rienjō oder mikudari-han d. h. „Dreieinhalbzeiler“, nach ihrer üblichen Länge. Dabei erfolgte deren Ausstellung nicht vollkommen willkürlich durch den Mann, sondern oft auf Verlangen der Frau bzw. deren Familie. Wenn es zu keiner einvernehmlichen Scheidung (wakai) kam, wurde oft auf den Mann durch die Vorstände der Zünfte oder Fünf-Haushalts-Gruppe (goningumi) entsprechender Druck ausgeübt. Diese Scheidungsschreiben enthielten in der Regel auch eine Zustimmung zu Wiederverheiratung (saien bzw. saika), die sofort erfolgen konnte. Die Schreiben kamen in den 1880er Jahren außer Gebrauch (das letzte bekannte stammt aus dem Jahr 1917).

Soweit vormoderne Daten vorliegen, lässt sich zeigen, dass Scheidungen in Ost-Japan und Tōhoku deutlich häufiger waren als im Westen und Kyūshū. Weiterhin zeigt sich, dass Scheidungen umso häufiger waren, je niedriger die Beteiligten innerhalb der Gesellschaft standen.

Die Nachkriegsverfassung brachte nicht nur die Gleichberechtigung der Frau, sondern auch die Einführung spezieller Familiengerichte, die auch für Scheidungen zuständig sind. Männer können ab 18 Jahren, Frauen ab 16 Jahren heiraten. Minderjährige (unter 20) brauchen die Zustimmung eines Elternteils.
Für Frauen gilt die Einschränkung, dass eine Wiederverheiratung (saikon) für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Auflösung einer früheren Ehe verboten ist, um eine Überlappung der Zeiträume auszuschließen, für die eine Vermutung der Ehelichkeit eines Kindes gilt. Der japanische Oberste Gerichtshof hat diese Regelung als verfassungskonform eingestuft. 2015 entschied der Gerichtshof aber anderslautend, dass das Gesetz doch verfassungswidrig ist, aber eine Wartefrist von 100 Tagen angemessen sei.
Gleichzeitig entschied das Gericht, dass es kein Recht auf Doppelnamen gibt. „Beginn der Ehe“ wird als Registrierung derselben bei der zuständigen Behörde definiert. Dies kann auch per Post erfolgen. Eine standesamtliche vorgeschriebene formelle Zeremonie gibt es nicht.
Die ab dem frühen 20. Jahrhundert aufkommende Liebesheirat, also die freie Partnerwahl durch Individuen, war vor 1945 die Ausnahme und wurde teilweise belächelt.
Hinsichtlich der Art der Eheanbahnung lässt sich für die Zeit Taishō-Ära und 1936–45 feststellen: Liebesheirat 3 und 11 Prozent, miai-Hochzeit 38 und 51 Prozent, und arrangierte Hochzeiten, ohne dass die Partner sich gesehen hatten, 40 und 24 Prozent. Heutzutage ist die freie Partnerwahl zwar die Regel, jedoch ist das mehr oder weniger „zufällig“ arrangierte Treffen potenzieller Heiratskandidaten immer noch verbreitet.
Ehen in Japan werden oft zwischen Menschen geschlossen, die sich vorher kaum kennen, sei es, weil der Mann oder beide arbeiten gehen und wenig Freizeit haben, sei es, weil die Ehe über ein Omiai oder den Firmenchef oder Abteilungsleiter vermittelt wurde. Es ist in Japan auch nicht üblich, vor der Ehe zusammenzuziehen.

Im heutigen Japan sieht das Gesetz drei Arten von Scheidung vor:
- Scheidung einvernehmlich: Sie erfolgt durch Abgabe einer gemeinsamen Erklärung bei der örtlichen Behörde, die von zwei erwachsenen Zeugen bestätigt werden muss.
- Scheidung durch Mediation beim Familiengericht: Die Parteien stimmen den vorgeschlagenen Bedingungen zu (z. B. hinsichtlich Sorgerechts Fragen).
- Scheidung durch Gerichtsbeschluss oder -urteil: Insofern keine Einigkeit erzielt werden kann, erfolgt ein entsprechender Gerichtsbeschluss. Gegen diesen ist innerhalb von zwei Wochen Berufung zulässig. Die nächste Instanz gewährt Scheidungen dann, wenn die gesetzlichen Bedingungen (Untreue, böswilliges Verlassen, dreijähriges vermisst sein eines Partners usw.) gegeben sind.
In über 90 Prozent der Fälle erfolgt die Trennung einvernehmlich. Der Großteil der Scheidungen wird heutzutage von Ehefrauen initiiert. Bis 1999 stieg die Scheidungsrate auf rund 2 pro 1000 Einwohner an.

Kindessorge


Um 1300 entstand das Prinzip, dass die Kindessorge, je nach dem Geschlecht der Kinder, dem jeweiligen Partner zugeordnet wurde. Auch gab es das Prinzip, dass die Kinder in dem Haushalt verblieben, in dem sie aufgewachsen waren. Letzteres wurde nach 1750 das häufiger Angewandte. Seit etwa 1965 geht das Sorgerecht in fast allen Fällen an die Mutter über. Regelmäßige Kindesunterhaltszahlungen sind nicht üblich und schwer gerichtlich eintreibbar, ein entsprechender Betrag wird als einmalige Abfindung im Rahmen der Scheidung ausgehandelt.

Witwen


Die Wiederverheiratung von Witwen wurde nicht gern gesehen. In einigen Provinzen war es üblich, dass sich Frauen beim Begräbnis ihres Ehemannes ihre Haare abrasierten (wie Nonnen). Sollte eine Witwe doch erneut heiraten wollen oder aus wirtschaftlichen Gründen dazu gezwungen gewesen sein, war es oftmals nötig, dass sie sich von der Familie des Ehemannes scheiden (rikon) ließ.

Shinjū


Shinjū (jap. 心中, dt. etwa: „in jemandes Herzen“), auch Jōshi (dt. etwa „Liebestod“), bezeichnet in Japan den gemeinsamen Suizid zweier Liebender, die keine andere Möglichkeit sehen, weiterhin vereint zu bleiben. Der Begriff wird seit dem 17. Jahrhundert synonym zu Shinjūshi (mit zusätzlich 死, dt. „Tod“) gebraucht, die gemeinsame Selbsttötung als äußerster Demonstration gegenseitiger Treue. Im Gegensatz zum Seppuku ist Shinjū nicht streng ritualisiert.