Japan ist flächendeckend in drei Verwaltungsebenen aufgeteilt, die Zentralregierung in Tokio, die 47 Präfekturen (todōfuken) und die kommunale Ebene (shikuchōson):
kreisfreie Städte (shi), Kleinstädte (chō oder machi), Dörfer (mura oder son)
sowie in der Präfektur Tokio die 23 „[Sonder-]Bezirke“ ([tokubetsu-]ku).
kreisfreie Städte (shi), Kleinstädte (chō oder machi), Dörfer (mura oder son)
sowie in der Präfektur Tokio die 23 „[Sonder-]Bezirke“ ([tokubetsu-]ku).
Präfekturen
Die Präfekturen sind relativ autonom und üben eine lokale Selbstverwaltung aus. Finanziell sind sie stark auf die Zuweisungen der Zentralregierung angewiesen.
In Größe und Bevölkerungsdichte sind die Präfekturen sehr unterschiedlich. Die meisten befinden sich auf der Hauptinsel Honshū, während die zweitgrößte Insel Hokkaidō nur eine Präfektur hat.
Kommunalen
Ende der 1880er Jahre wurde die kommunale Selbstverwaltung nach preußischem Vorbild gestaltet und nach dem Pazifikkrieg in die heutige Form gebracht, um anschließend auf die Präfekturen ausgedehnt zu werden.
Es gibt jedoch einen Sonderstatus unter den Gemeinden, den man unter bestimmten Voraussetzungen erlangen kann. Unter anderem spielt die Mindestbevölkerung (mind. 500.000) eine Rolle, zudem benötigt man die Zustimmung von Stadtrat und Präfekturparlament.
Zu diesen Städten gehören: Yokohama, Osaka, Nagoya, Sapporo, Kōbe, Fukuoka, Kyōto, Kawasaki, Saitama, Hiroshima, Sendai, Kitakyūshū, Chiba, Sakai, Niigata, Hamamatsu, Kumamoto, Sagamihara, Shizuoka und Okayama.